Kamera Überwachung in Deutschland

Bei Aufenthalten in manch anderen Ländern kann man spannende Beobachtungen machen, zum Beispiel wenn man in Großbritannien ist, fallen einem sehr schnell viele Kameras in öffentlichen Bereichen auf. Wenn man in Glasgow durch die Fußgängerzone läuft, hängen an fast jeder Kreuzung Kameras. Auf den Straßen stehen gelegentlich Autos mit Videokameras auf dem Dach und überall, selbst in abgelegenen Bereichen, findet man zumindest Schilder mit der Warnung, dass dieser Bereich videoüberwacht sein könnte. Mit dieser Beobachtung  stellte sich mir die Frage: Wie ist das in Deutschland? Warum sieht man hier fast keine Kameras?

Grundsätzlich kann man sagen, dass das Thema Kameraüberwachung in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist. Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Allerdings gelten immer die Persönlichkeitsrechte von Personen. Das bedeutet, dass selbst im privaten Bereich immer informiert werden muss, falls videoüberwacht wird. Dafür reichen allerdings schon kleine Schilder aus. Davon kann nur in Einzelfällen abgesehen werden, wenn z. B. ein begründeter Verdacht besteht, dass sie von Angestellten beklaut werden, können sie für eine kurze Zeit eine Videoüberwachung installieren ohne ihre Angestellten davon zu unterrichten. Allerdings muss die Überwachung zweckmäßig sein. Werden z.B. nur Lebensmittel entwendet, ist die Überwachung nicht zweckmäßig und greift die Persönlichkeitsrechte der Angestellten an. Werden teurere Gegenstände entwendet, kann die Überwachung zweckmäßig sein. Private Videoüberwachung eines öffentlichen Bereichs wie z. B. eines Gehwegs, ist nicht legal, auch nicht wenn darauf  hingewiesen wird.

Jetzt bleibt allerdings noch die Frage zur Staatlichen Überwachung im öffentlichen Bereich offen.

Momentan wird nur wenig öffentlich überwacht, z. B an Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen oder Kreuzungen. Das könnte sich aber bald ändern. Allgemein kann man aber sagen, dass der Staat bzw. die Behörden Kameras in öffentlichen Bereichen aufstellen dürfen. Die Aufnahmen dieser Kameras unterliegen allerdings vielen Vorschriften. Sie müssen (falls nicht für Ermittlungen benötigt) nach drei Wochen gelöscht werden. Auch werden die Aufnahmen nur dann von Menschen angesehen, wenn es möglich wäre, dass sie eine Straftat aufgenommen haben. Die Kameras werden momentan also nicht zur Verhinderung von Straftaten benutzt, sondern nur zu deren Aufklärung. Um Straftaten zu verhindern, bräuchte man  Gesichtserkennungsoftware o.ä. Solche Software ist in Deutschland aber nicht zugelassen. Allerdings wird gerade diskutiert, ob diese nicht legalisiert werden sollte.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die private Videoüberwachung in Deutschland stark eingeschränkt ist. Die staatliche Überwachung ist nicht so stark eingeschränkt, allerdings ist dort die Auswertung der Aufnahmen stark eingeschränkt. Die Aufnahmen dürfen nur dann ausgewertet werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Kamera eine Straftat aufgezeichnet hat.

 

 

 

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